Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BIM Matthias Kremer – Beratung und Interim Management für Non-Profit-Organisationen Für Beratungs- und Interim-Management-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und
Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Beratung und Interim Management.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam,
wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Unterstützungs- und
Interim-Management-Leistungen im vereinbarten Umfang. Art, Zielsetzung, Inhalte und
Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder
Projektauftrag.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder
organisatorischen Erfolg, sondern eine fachgerechte, sorgfältige und methodisch
angemessene Leistungserbringung.
3. Leistungsdurchführung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich, unabhängig und
nach bestem fachlichen Standard.
- Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise bestimmt der Auftragnehmer grundsätzlich
selbst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dies
dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung des
Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner
rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen.
Unterbleiben notwendige Mitwirkungen, verlängern sich vereinbarte Fristen
angemessen. Mehraufwände, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen,
können gesondert berechnet werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung erfolgt nach den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Tagessätzen,
Stundensätzen oder Pauschalen.
- Nebenkosten wie Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Materialkosten werden
zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind unmittelbar nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.
6. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
6.1 Stornierung durch den AuftraggeberEine Stornierung bereits beauftragter Termine ist gemäß den Regelungen des jeweiligenProjektvertrags möglich. Sofern dort keine Regelung getroffen wurde, gelten fürvereinbarte Termine folgende Bedingungen:- Stornierung bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung für denstornierten Leistungszeitraum- Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütungfür den stornierten LeistungszeitraumBereits entstandene Nebenkosten (z. B. gebuchte Reisen,Hotelübernachtungen) werden unabhängig vomStornierungszeitpunkt vollständig berechnet.
6.2 Umbuchung / TerminverschiebungEine Terminverschiebung ist möglich, sofern der Auftragnehmer verfügbar ist. Erfolgt dieUmbuchung:- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei- weniger als 7 Tage vor Termin: 50 % Umbuchungsgebühr auf die vereinbarte Vergütung- weniger als 4 Tage vor Termin: keine Umbuchung möglich; der Termin gilt als storniertgemäß Ziffer 6.1
6.3 Stornierung laufender ProjekteFür laufende Projekte mit vereinbarten Einsatztagen oder Pauschalen gilt die imProjektvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.Ist dort keine Regelung getroffen, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zumMonatsende.Beauftragte Projekttage im Rahmen und Umfang eines konkreten Angebotes sind nichtstornierbar.Vereinbarte, geplante oder bestätigte Einsatztage innerhalb der Kündigungsfrist werdenvollständig berechnet.
6.4 Stornierung durch den AuftragnehmerDer Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten oder Termineverschieben. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet nach MöglichkeitErsatztermine an.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung
aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die
Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende
hinaus.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
8. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepten, Analysen,
Präsentationen und Dokumenten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für
interne Zwecke.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftragnehmers.
9. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Vergütung
des jeweiligen Projekts begrenzt, maximal jedoch auf 100.000 €.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, die Leistungserbringung für die Dauer
der Störung auszusetzen. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
11. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag.
- Bei unbefristeten Verträgen gilt – sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist
– eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
- Bei genau beschriebenen und begrenzten Angebot gilt nach Annahme des Angebotes
die dort vereinbarten Umfänge und Zeiten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
12. Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an seinen Methoden, Modellen,
Präsentationen, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen, sofern diese nicht
ausdrücklich übertragen wurden.
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist